Erfurt - Der europapolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gustav Bergemann, und der Fraktionsvorsitzende Mike Mohring haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm begrüßt. Wie Bergemann sagte, "hat Karlsruhe klare Regeln für die demokratische Kontrolle der Europapolitik aufgestellt". Mohring hob hervor, dass das Bundesverfassungsgericht in der Linie seiner bisherigen Rechtsprechung "die Barrieren gegen eine schleichende Entleerung deutscher Staatlichkeit und demokratischer Selbstgestaltungsfähigkeit gefestigt hat".
Für Mohring und Bergemann bewegt sich das Gericht damit auf einer Linie, die auch die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Unionsfraktionen in den deutschen Landesparlamenten Ende Mai dieses Jahres definiert hatten. "Es bestand in diesem Kreis größtes Einvernehmen, dass sämtliche Maßnahmen zur Euro-Rettung unter einem strikten Parlamentsvorbehalt stehen müssen. Wir wollen kein Europa der Exekutiven. Es darf keine Transferunion entstehen und Deutschland keine unabsehbaren Haftungsrisiken eingehen", erklärten die beiden Landtagsabgeordneten übereinstimmend. Bergemann erinnerte daran, dass der Thüringer Landtag erst kürzlich eine Vereinbarung mit der Landesregierung geschlossen hat, mit der er eigene Rechte im Integrationsprozess wahren kann.
Mohring, der auch Mitglied im Bundesvorstand der CDU ist, wertete das Urteil zugleich als "Ermahnung, Grundgesetz und Bürger bei der Suche nach Lösungen aus der Eurokrise nicht überzustrapazieren. Der Weg in den gelegentlich geforderten europäischen Bundesstaat ist versperrt, und das halte ich für richtig. Die europäische Integration ist im Interesse Deutschlands. Doch wer den Bogen überspannt, läuft Gefahr, ihn zu zerbrechen", so der Fraktionsvorsitzende wörtlich. Die CDU stehe vor der Aufgabe zu erklären, wie größere Verbindlichkeit in Finanz- und Währungsfragen innerhalb der vom Grundgesetz gezogenen Grenzen gestaltet werden kann.
|