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| Do 09.10.2008 12:00 - Förderrichtlinie für Feuerwehren in Kraft |
| Die Thüringer Landesregierung hat die neue "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe" in Kraft gesetzt. Durch diese Vorschrift wird die Zuschussgewährung durch den Freistaat Thüringen für den Um- und Neubau von Feuerwehrgerätehäusern sowie die Beschaffung von Fahrzeugen und funktechnischen Ausrüstungen geregelt. Neu ist die Förderung der Jugendfeuerwehren durch einen Pauschalbetrag in Höhe von 20 € je Angehörigen der Jugendfeuerwehr. Damit sollen die Voraussetzungen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendarbeit in den gemeindlichen Feuerwehren verbessert werden und eine kontinuierliche Nachwuchsgewinnung für die Einsatzabteilungen unterstützt werden. Förderanträge für die Jugendfeuerwehren sind durch die Gemeinden an das Landratsamt zu stellen. Stichtag ist der 1. Februar des laufenden Jahres, für dieses Jahr können auch noch Anträge gestellt werden. |