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Fr 28.09.2001 11:30 - Information über Förderung des Ehrenamtes
Für die zahlreichen gemeinnützig ehrenamtlich Tätigen ist es sicher sehr interessant, das es für diese Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch Fördermittel vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit gibt.
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die überörtlich in Thüringen wirkenden Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Um diese Fördermittel zu erhalten, muss ein Antrag in schriftlicher Form bis zum 30.10.2001 an das Landesamt für Soziales und Familie, Landesjugendamt, Steinweg 23 in 98617 Meiningen gestellt werden.
Durch diese Zuwendungen sollen die Empfänger dabei unterstützt werden, in ihrem Zuständigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen.
Die Zuwendungsempfänger entscheiden eigenständig, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht unterstützungswürdig sind. Die in der Richtlinie beschriebenen Möglichkeiten sind bewusst weit gefasst worden, sie beinhaltet unter anderem auch Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, sowie bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern.
Besonders wird darauf hingewiesen, das die Richtlinie rückwirkend zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist, das heißt, auch Maßnahmen, die bereits abgeschlossen sind, können noch gefördert werden.
Alle Zuwendungsempfänger, die einen Antrag stellen, erhalten Fördermittel. Für die Verteilung der Haushaltsmittel wird die Einwohnerzahl der Landkreise und kreisfreien Städte herangezogen. Zu weiteren Fragen stehen als kompetente Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Herr Borde Tel.: 0361/3798311
Herr Schildknecht Tel.: 0361/3798211
Herr Möller Tel.: 0361/3798442

und im Landesjugendamt Frau Bertram Tel.: 03693/442345
zur Verfügung.

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